Verhalten bei Verdacht von Pflanzenbefall mit Feuerbrand

Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie informiert zu einer der gefährlichsten Krankheiten an Kernobstgehölzen und einigen Ziergehölzen. Das Auftreten der Krankheit ist meldepflichtig.

 

Feuerbrand ist eine der gefährlichsten Krankheiten an Kernobstgehölzen und einigen Ziergehölzen aus der Familie der Rosengewächse. Hervorgerufen durch das Bakterium Erwinia amylovora kann sich diese Krankheit bei entsprechenden Witterungsbedingungen sehr schnell ausbreiten und ganze Kernobstbestände befallen. Übertragen wird Feuerbrand vor allem durch lnsekten während der Blütezeit, aber auch durch Wind, der die Schleimfäden mit dem Bakterium weiterträgt. Hagelbedingte oder anderweitig verursachte Verletzungen der Pflanze können als Eintrittspforten für eine lnfektion dienen. Hohe Luftfeuchtigkeit sowie entsprechende Temperaturen um die 20°C begünstigen die Vermehrung des Erregers.

Wirtspflanzen

Kernobst:
- Apfel
- Birne
- Quitte

Ziergehölze:
- Weiß- und Rotdorn (Crataegus)
- Feuerdorn(Pyracantha)
- Eberesche bzw. Mehlbeere (Sorbus)
- Felsenbirne(Amelanchier)
- Zierquitte(Chaenomeles)
- Mispeln (Mespilus)
- Zwergmispel (Cofoneasfer)
- Wollmispel(Eriobotrya)
- Stranvesie bar. Glanzmispel (Photinia)

 

Symptome

  • Triebspitzen, Blüten und Blätter und später auch die Früchte werden nach Befall braun bis schwarz, welken und bleiben am Baum hängen
  • Befallene junge, unverholzte Triebe krümmen sich infolge des Wassermangels (Hirtenstabsymptom)
  • Pflanzen sehen mit dem trockenen, festsitzenden Laub wie verbrannt oder verdorrt aus, daher der Name Feuerbrand
  • An erkrankten Gewebepartien tritt bei hoher Luftfeuchtigkeit milchig weißer Schleim aus, der sich an der Luft zunächst bernsteinfarbig, später dunkelbraun bis schwarz färbt und schnell eintrocknet
  • Bei erkranktem Rindengewebe an Zweigen und Stämmen färben sich die
    darunter liegenden Partien an der Grenze zum Holz
  • Übergang zum gesunden Gewebe sind unscharf abgesetzt, bei einer länger zurückliegenden lnfektion und/oder Stillstand der Ausbreitung im
    Spätsommer und Herbst sind scharfe Ubergänge zu sehen
  • Keine Ausbildung eines Überwallungswulstes an den Rändern
    der Rindennekrose

 

Maßnahmen bei Verdacht

Das Auftreten der Krankheit ist meldepflichtig [Verordnung zur Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit vom 20.Dezember 1985 (BGBl.S.2551 ), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 13.Dezember 2007 (BGBI.S.2930)]. Für den Vollzug dieser Verordnung ist das

Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Referat Pflanzengesundheit


zuständig. Der Verdacht des Auftretens einer gefährlichen Krankheit oder eines Schädlings ist uns unter

035 242 / 1631 7500 oder
035242 / 631 7501
oder pflanzenqesundheit-@~@smul.sachsen$~$;de

zu melden. Wir besprechen dann mit dem Bürger das weitere Vorgehen.

Wichtige lnformationen für uns sind
- Art der befallenen Wirtspflanze
- Art und Umfang der Symptome
- befallene Pflanzenteile barv. Umfang des Befalls (ein oder mehrere Pflanzen)
- Standort der Pflanze
- Eigentümer der Pflanzen und Kontaktdaten für Rückfragen (Telefon, Email-Adresse)


Des Weiteren wird durch unsere Mitarbeiter ein Vor-Ort-Termin vereinbart und eine Probe entnommen, die im Labor untersucht wird. Ergibt die Laboruntersuchung den Nachweis eines gefährlichen Schadorganismus wie den Feuerbranderreger, werden die Bekämpfungsmaßnahmen wie Rodung oder Rückschnitt mit dem Eigentümer der Pflanze abgesprochen und in einem Bescheid angeordnet. Je nach Situation kann die Vernichtung der Pflanzen, z.B. durch Verbrennen der Pflanzen angeordnet werden.

 

Unter unten stehendem Link können Sie noch einmal die komplette Mitteilung im Original als PDF incl. Bildern ansehen: